Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zur Werbeschaltung, die mit der Issue Magazine GmbH (im Folgenden „Issue Magazine“) zustande kommen, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Die Vermarktungstätigkeit von Issue Magazine umfasst insbesondere die Vermarktung der Webseiten www.issue-magazine.com aber auch andere Webseiten aus dem issue-magazine.com-Netzwerk; über das Internet durch Bannerwerbung, Partnerprogramme, Preisvergleiche, Verlinkung, redaktionelle Verknüpfung, Sponsoring etc. Die Vermarktung findet im eigenen Namen und auf eigene Rechnung statt. Allgemeine Vertrags- oder Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn den Bedingungen des Auftraggebers nicht ausdrücklich widersprochen wurde und/oder Issue Magazine die Leistungen widerspruchslos erbringt, d. h. Werbemittel widerspruchslos geschaltet und veröffentlicht werden.
1. Definitionen
(1) Auftraggeber im Sinne dieser AGB sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei ISSUE die Veröffentlichung von einem oder mehreren Online-Werbemitteln auf den Webseiten, die von ISSUE Magazin vermarktet werden, in Auftrag geben.
(2) Werbeauftrag im Sinne dieser AGB ist das Angebot von ISSUE oder von einem Auftraggeber über die Schaltung und Veröffentlichung eines Werbemittels oder mehrerer Werbemittel in Medien-, Informations- und Kommunikationsdiensten, insbesondere dem World Wide Web, zum Zwecke der Verbreitung. Ein solches Angebot stellt insbesondere das vom Auftraggeber ausgefüllte und/oder unterschriebene ISSUE-Auftragsformular dar. Vertrag im Sinne dieser AGB ist der durch die in Ziffer 2 (1) geregelte Annahme des Werbeauftrages zustande kommende Vertrag.
(3) Ein Online-Werbemittel im Sinne dieser AGB kann unter anderem aus einem oder mehreren der folgenden Elemente bestehen:
– aus einem Bild und/oder Text, aus Tonfolgen und/oder Bewegtbildern (u. a. Banner, Video),
– aus einer sensitiven Fläche, die bei Anklicken die Verbindung mittels einer vom Auftraggeber genannten Online-Adresse zu weiteren Daten herstellt, die im Bereich des Auftraggebers liegen (z. B. Link).
2. Vertragsschluss
(1) Ein Vertrag kommt, soweit nicht ausdrücklich anders individuell vereinbart und soweit das Angebot von einem Auftraggeber abgegeben wird, durch schriftliche Bestätigung des Werbeauftrages seitens ISSUE Magazin oder durch Einstellung des Werbemittels in die durch Issue Magazine vermarkteten Webseiten und/oder andere Werbemittel zustande. Sofern das Angebot durch ISSUE Magazin erfolgt, kommt der Vertrag durch die Annahmeerklärung des Auftraggebers zustande. Es gelten jeweils diese allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(2) Ist in dem Werbeauftrag nur ein Gesamtumfang festgehalten, so wird ISSUE Magazin die Größe und Terminierung der einzelnen Werbemittelschaltungen abhängig von der Verfügbarkeit im Einvernehmen mit dem Auftraggeber, ansonsten nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung des Interesses des Auftraggebers, vornehmen. Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass die vertragsgegenständlichen Schaltungen innerhalb der Vertragslaufzeit auch gebucht werden.
(3) Soweit Werbeagenturen Werbeaufträge erteilen, kommt der Vertrag, vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen, mit der Werbeagentur zustande. Die Werbeagentur ist verpflichtet, ISSUE Magazin vor Vertragsschluss einen Gewerbenachweis via Handelsregisterauszug zukommen zu lassen. ISSUE Magazin hat ferner das Recht, von der Werbeagentur einen Mandatsnachweis zu verlangen.
(4) Aufträge von Werbe- und Mediaagenturen werden nur für namentlich genau genannte Werbetreibende/Produktgeber angenommen. Die Werbung für die Produkte oder Dienstleistungen eines anderen als des bei der Buchung angegebenen Auftraggebers bedarf in jedem Fall der vorherigen schriftlichen Zustimmung von ISSUE Magazin .
(5) Für alle Aufträge, die über eine Werbeagentur erteilt werden, wird eine Mittlergebühr von 15% auf das Rechnungsnetto vergütet, d.h. auf die Rechnungssumme ohne Mehrwertsteuer. Ausgenommen davon sind Setup-Gebühren.
3. Weitergehende Buchungen von Werbemitteln
Bucht ein Auftraggeber bei ISSUE Magazin im Rahmen eines Vertrages Werbemittel für Online-Medien, die nicht ausschließlich von ISSUE Magazin vermarktet werden, bzw. über Online-Werbemittel hinausgehende Werbemittel, so kann Issue Magazine keine verbindliche Zusage über die terminliche Platzierung der Werbemittel erteilen. Etwaige Angaben zu Erscheinungsterminen sind somit jeweils vorbehaltlich von Änderungen zu verstehen.